„Kinder besser schützen“
Das man Kinderbesser schützen soll steht außer Frage. Doch vor wem? Vor den Rabeneltern, den kriminellen Kindern oder dem Staat?
Das jüngste Beispiel in Berlin mit der Schließung der Rütli-Schule hat gezeigt, das hier in der Vergangenheit zu wenig getan wurde. Die Gewalt in unserer Schule hat überhand genommen, die Behörden waren informiert und haben nicht rechtzeitig eingegriffen. Eine Minderheit von gewaltbereiten Jugendlichen hat es geschafft, um sich herum eine große Schar von Mitläufern zu binden
Dennoch stellt sich hier
die Frage, geht es sich wirklich um den Schutz der Kinder? Liest man sich die
Eckpunkte der Gesetzesvorlage genauer durch, fällt der Begriff „Bestimmungen
zur Heimunterbringung“ besonders auf. Eine Verschärfung im Jugendstrafrecht
steht nicht zur Diskussion. Das Instrumentarium hat man vor zu überprüfen.
Kein Hinweis darauf, wie man effektiver Herr der Lage werden will.
Was im Endeffekt heraus kommt, ist ein neues Gesetz, doch alles bleibt beim
Alten.
Die Gewalt von Kindern und Jugendlichen nimmt weiter zu und dadurch bekommen
die Kinderheimen weiter Zuwachs.
Der Unterschied zwischen der Verschleppung von Verdächtigen in den US-Stützpunkt Guantanamo und der Einweisung von Kindern hier in Deutschland in Heimen ist folgender. Die Weltöffentlichkeit maßregelt diese Verschleppung der US-Behörden, in Deutschland wird das Thema totgeschwiegen und soll durch eine neues Gesetz legalisiert werden.
Warum also soll die Heimunterbringung von Kindern legalisiert werden?
Will man im nachhinein, die
gegen die Grundrechte und Menschenrechte verstoßenen Handhabung unter
dem Teppich kehren?
Das hier in der Vergangenheit gegen Familienrecht gehandelt wurde, steht außer
Frage.
Spielen hier etwa kaufmännische
Überlegung eine Rolle?
Hilfeleistung wie Sozialpädagogische Familienhelferin oder Anti-Aggressions-Training
sind mit Kosten verbunden. Heimunterbringung oder Unterbringung bei Pflegefamilien
bringen jedoch anscheinend eine positive Bilanz für die Kommunen.
Wer die Kosten für die Kinder Heime oder Pflegefamilie trägt, wird
nicht beantwortet.
Sind es die Kommunen – also wir – oder die betroffenen Eltern? Die
Antwort auf diese Frage lässt man offen – Warum?
Es wird Zeit das von der
Regierung endlich einmal Fakten veröffentliche werden!
Wie viele Heimplätze zur Zeit vorhanden sind und wie viele Heimplätze
in Planung sind und wie hoch zur Zeit die Auslastung ist.
Sehr viel wichtiger ist jedoch, wie viele Kinder zum Schutze in den Heimen und
Pflegefamilien untergebracht sind, weil sie nachweißlich Misshandelt wurden.
Doch sehr viel wichtiger ist, wie viele Kinder wurden aus dem Elternhaus entrissen,
weil das Jugendamt aus Inkompetenz gehandelt hat.
Irgendwie liegt hier ein
System vor.
Am 15. Dezember 2005 erschien in der Aachener Zeitung ein Artikel auf der ersten
Seite mit dem Titel „7627 Kinder vor Elterngeschützt“. Die
dritte Seite in dieser Ausgabe hat sich voll mit dem Thema beschäftigt.
Am 07. März 2006 wurden die Eckpunkte „Kinder besser schützen“
in einer Pressemitteilung vom Bundesjustizministerium vorgestellt.
Am 30. März 2006 wurde in Berlin die Rütli-Schule geschlossen.
Fragt man bei den Behörden oder Politikern nach, erhält man entweder keine Antwort, oder man wird abgewiesen mit dem Argument: „Da sie nicht betroffen sind, dürfen wir aus Datenrechtlichen Gründen keine Auskunft erteilen.“
Deutschland braucht kein
neues Gesetz damit die Heimunterbringung einfacher wird!
Was wir brauchen ist eine Kontrolle, ob die zuständigen Behörden nach
der Dienstvorschrift, Familienrecht, Grundrecht und Menschenrecht handeln.
Wenn nicht, kann schon morgen
ihr Kind zu Unrecht in eine Pflegefamilie oder Heim untergebracht werden.