Genauer Wortlaut: siehe Seite „Gesetzeswerk"
Beim genauen durchlesen, wird man folgendes feststellen:
Nach der allgemeinen Einleitung äußert sich die Bundesjustizministerin Zypries im zweiten Abschnitt darüber, ob das bisherige Instrumentarium ausreicht, auf straffällige Kinder einzuwirken.
Im dritten und vierten Abschnitt wird das geltende Recht allgemein
dargestellt.
Zuerst befaßt man sich mit Kindern, deren Wohl durch fehl verhalten der
Eltern gefährdet ist.
Dann wird deutlicher auf die aggressiven, straffälligen Kinder und Jugendlichen
eingegangen.
Die beiden weitere Abschnitte fünf und sechs spiegeln wieder,
wie eine zurzeit praktizierende Hilfe auszusehen hat und wie es wirklich ist.
Die Familiengerichte werden zu spät informiert, um früh genug ein
sozial auffälliges Kind Hilfe zu gewähren.
Weiter wird dargestellt, welche Behörden kooperieren und sich austauschen
sollen.
Erst zum Schluss wird deutlich in zwei Sätzen geschrieben, was das Gesetz bewirken soll.
Zitat:
Auf dem Prüfstand der Arbeitsgruppe stehen zudem
die vorhandenen Bestimmungen zur Heimunterbringung von Kindern und Jugendlichen.
Verschärfungen im Jugendstrafrecht stehen jedoch nicht zur Diskussion.
Nach Darstellung dieser Pressemitteilung, sollen Kinder nicht besser geschützt werden, sondern es geht lediglich darum Kinder schneller und unkomplizierter in Pflegefamilien oder Kinderheimen unterzubringen.
Warum wird also erwogen, die Bestimmungen zur Heimunterbringung von
Kindern und Jugendlichen auf dem Prüfstand zu stellen?
Vielleicht, weil in der Vergangenheit die Arbeit der Jugendämter schon
öfters in die Kritik der Öffentlichkeit geraten sind?
Wie schon in der Pressemitteilung mit vorsichtigen Worten dargestellt wurde,
das Instrumentarium Jugendamt wird bei der steigenden Jugendgewalt mitverantwortlich
gemacht.
In wieweit die Jugendämter aktiv werden, wenn sie Meldungen über
sozial auffälligen Kindern erhalten, ist nicht ersichtlich. Ein nachfragen
nach „stand der Dinge“ gibt es durch andere Behörden nicht.
Privatpersonen erhalten aus „Datenrechtlichen Gründen“ keine
Auskunft.
Kommt es einmal zum Kollaps, dass aus einem „leicht auffälligen Kind“
ein „kriminelles Kind“ geworden ist, bleibt nur die Alternative
mit der Heimunterbringung.
Welcher Mitarbeiter wird eingestehen, dass er es „versäumt“
hat, sich mit den Eltern in Verbindung zu setzen und konkrete Hilfe anzubieten.
Im Nachhinein kann und wird erklärt:
„Wir hatten uns mit der Familie in Verbindung gesetzt, jedoch wurde unsere
Hilfe nicht angenommen.“
Wer kann hier als Elternteil das Gegenteil beweisen. Es steht dann die Aussage
von einer staatlichen Behörde gegen Aussage von Eltern, deren Kinder sozial
auffällig geworden sind.
Auch Eltern die sich wegen Erziehungsproblemen in eigener Sache an das Jugendamt wenden, haben die Erfahrung gemacht:
Wir helfen nicht, sondern bringen ihr Kind in ein Heim.
Vorab muss man sagen, es sind Eltern/teile die früh genug erkannt
haben, dass sie professionelle Unterstützung brauchen. Bis das dieser Personenkreis
zurecht Hilfe bekommt, kann bis zu einem Jahr dauern.
Kommt eine Sozialpädagogische Familienhelferin in die Familie, ist nicht
der Hauptaugenmerk das Kind oder die Familie. Es gibt Fälle, da wurden
aufgrund von Notizen Familienhelferin die Kinder in eine Pflegefamilie oder
Heim untergebracht.
Belangloses wurde so aufgebauscht, dass man nur mit dem Köpf schütteln
kann:
„In der Wohnung lag ein Messer herum...Während die Kinder Hausaufgaben
machten, las die Mutter eine Zeitschrift.“
Eine häufige Praxis ist mittlerweile auch, wenn eine ledige Mutter
ihr Kind zur Adoption freigeben will, wird der Vater vom Jugendamt entmündigt.
Bestes Beispiel ist der Fall Görgülü. Die rechtswidrige Adoption
wird trotz Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
und des Bundesverfassungsgerichtes vom Landesverwaltungsamt in Sachsen-Anhalt
weiterhin aufrechterhalten.
Folgende Darstellung ist mir zwar nicht bekannt, jedoch aus meiner
Darstellung kann schnell eine Realität werden.
Die Eltern sind getrenntlebend/geschieden und leben bei der Mutter, die Mutter
stirbt.
Das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kinder wird nicht dem Vater
übertragen, sondern untersteht dem Jugendamt.
Vom kaufmännischen her ist das ein positiver Aspekt, der die Kassen wieder auffüllt. Hier ein Rechenbeispiel:
Bisher hat der Vater für zwei Kinder (4 und 7 Jahre) laut Düsseldorfer
Tabelle (2004) und Abzug des hälftigen Kindergeldes gesamt 410 € monatlich
gezahlt.
Die Kosten für eine Heimunterbringung (aus dem Jahr 2004) sehen wie folgt
aus:
Kind 1 Alterstufe O-6 J.
materielle Aufwendungen 410 Euro
Kosten der Erziehung 196 Euro
Gesamtkosten 606 Euro
Kind 2 Alterstufe 2 ab 7 J.
materielle Aufwendungen 470 Euro
Kosten der Erziehung 196 Euro
Gesamtkosten 666 Euro
Das Kindergeld fließt direkt dem Kinderheim zu und kann nicht abgezogen
werden.
Also entstehen für den Vater eine monatliche Belastung von 1272 Euro und
er darf seine Kinder nicht sehen.
Pflegefamilien erhalten ebenfalls Pflegegeld die in der gleichen Größenordnung liegen. Selbstverständlich werden zusätzliche Kosten wie Bett, Kleidung und dergleichen extra vergütet.
Ich habe nicht die Absicht Pflegefamilien an den Pranger zu stellen,
ich persönlich kenne drei Pflegefamilien und kann nur positives berichten.
Doch was mich irritiert ist folgendes:
Von den drei Pflegefamilien, ist eine Frau geschieden und lebt mit der Tochter
in eine
Dreizimmerwohnung (Essküche, Kinderzimmer und Wohn/Schlafzimmer der Frau).
Sie selbst bezog Sozialhilfe, bekam aber vom Jugendamt mehrmals ein Kind zur
Pflege vermittelt. – Die Gedanken sind frei....
Das in erster Linie Familien betroffen sind, die sich dem ersten Anschein
nicht so richtig wehren können, liegt auf der Hand.
Hat man aus versehen eine Familie, die sich zu wehren weiß, das Kind entzogen,
werden Drohungen ausgesprochen. „Mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit
verschlimmern sie ihre Situation.“ Es ist schon vorgekommen, dass eine
kämpferische Mutter ihre Homepage aus dem Internet nehmen sollte.
Eines sollten sich die Organisation der „Heimunterbringungskinder“
einmal vor Augen halten:
Wir haben es hier mit drei verschiedenen Kindergruppen zu tun, die in Heimen
untergebracht werden.
Kinder die aggressiv und gewalttätig sind, bei der es versäumt wurde zu helfen. Diese werden in den Heimen brutal die Vormachtstellung ausbauen.
Die Kinder, die zu Hause wirklich misshandelt werden. Denen könnte es in den Heimen besser ergehen als zu Hause, wenn da nicht die brutalen Kinder wären. Aber sie kennen es ja nicht anders.
Zu guter letzt sind es die Kinder, die man aus der heilen Familie herausgerissen hat. Die werden in den Heimen elendig zu Grunde gehen.
Tierschutz steht vor Kinderschutz.
Ich habe noch nirgends gesehen, dass man in einem Tierheim Hunde, Katzen
und Kaninchen in einem Zwinger unterbringt.
Warum soll man also Kinder die Misshandelt wurden oder die keine Eltern haben,
mit aggressiven und gewaltätigen Kinder in einem Heim unterbringen?