Es ist mittlerweile eine Gepflogenheit geworden, das schriftliche Anfragen an Politiker und Behörden entweder nicht beantwortet werden oder man erhält folgende Antworten:


Ihre Bitte, Ihnen Auskunft über die Angelegenheit zu erteilen,
vermag ich aus datenrechtlichen Gründen nicht zu entsprechen.


dass ich an Sie als nicht Betroffener keine Auskünfte erteilen darf.


...dass aus Gründen des Datenschutzes...


Wenn man solche Antwortschreiben von Behörden bekommt, ist es nicht verwunderlich, dass nachfolgende Seiten geschrieben werden.
Die negative Darstellung der Behörden wird sogar durch das Bundesjustizministerium in den Eckpunkten vom 07.03.2006 „Kinder besser schützen“ aufpoliert.


So heißt es im letzten Absatz,
Quelle: Internetseite des Bundesjustizministerium (www.bjm.de)
Pressemitteilung vom 07.03.2006
Zitat:

„Auf dem Prüfstand der Arbeitsgruppe stehen zudem die vorhandenen
Bestimmungen zur Heimunterbringung von Kindern und Jugendlichen.“


Auch die Statistiken der letzten Jahre zeigt, dass die Zahl der Heimunterbringung und Unterbringung in Pflegefamilie stark angestiegen ist – trotz Geburtenrückgang.

 

Wir wollen dem Jugendamt nichts unterstellen!

Doch warum das große Schweigen??