Eher
glaube ich an den Weihnachtsmann,
als an eine gerechte Familienjustiz.
Nach welcher Logik das deutsche Familienrecht aufgebaut ist, wird immer
ein Rätsel bleiben. Allein schon in den Texten der „Elterlichen
Sorge“ des BGB, werden die Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber
den Kindern in „kann, wenn, soll, angedacht…“ Bestimmungen
abgeschwächt.
Durch eine Umgangsklage vor dem Familiengericht, führt nicht immer
zum Erfolg, das der Umgangsboykott beigelegt wird.
Wer vor dem Gericht auf Kindesumgang
klagt,
soll wissen, das er nicht gewinnen kann.
In der 1. Instanz wird nur das Bestätigt, was entweder bei der Scheidung
vereinbart wurde, oder im Bürgerlichen Gesetzbuch steht.
Ist durch das Familiengericht ein Beschluss gefasst worden, liegt es an
den Eltern, ob und wie dieser Beschluss umgesetzt wird.
Wird durch Willkür der Umgangsboykott weitergeführt, steht man
wieder am Anfang und müsste erneut klagen. Es wurde zwar vom Gericht
ein Beschluss gefasst, doch im Wiederholungsfall wurden keine Konsequenten
angedroht.
Im Straßenverkehrsrecht werden Urteile
besser umgesetzt, als im Familienrecht.
Ein Beispiel hierfür ist: Ein Verwarnungsgeld von 5 € (Überschreitung
der Parkzeit) wird vom Staat konsequenter geahndet, als ein sich immer
wiederholender Umgangsboykott.
5 €
haben in der Justiz einen höheren Stellenwert,
als den Wunsch der Kinder nach beiden Eltern.
Eine erneute Klage auf Umgang wird in den meisten Fällen verworfen.
Gründe hierfür gibt es genug:
1. Es fehlen die finanziellen Mittel.
Allein schon der Gedanke, das man bei der 1. Klage für Anwalt und
Gericht 500 € und mehr auslegen musste für ein Stück Papier,
das keinen Wert hat.
2. Wie weit wird mein Kind belastet?
Kämpft man weiter vor Gericht für das Recht: Der Kinder und
Eltern auf regelmäßigen Umgang, so sind die Kinder noch stärkere
psychische Belastungen ausgesetzt.
Es ist immer eine Einzelfallentscheidung, ob man weitere Juristische Wege
geht oder nicht. Die es geschafft haben, verdienen meine hohe Anerkennung!
3. Der Glaube an die gerechte Justiz ist
verloren gegangen.
Trotz großes öffentliches Interesse im Fall Görgülü,
wurden vom OLG Naumburg die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts
Karlsruhe ignoriert.
Wenn schon Richter vom OLG die Vorgaben vom Bundesverfassungsgericht in
den Wind schlagen, warum sollen sich die Richter von den Amtsgerichten
an die Vorgaben halten?
Solche Fälle kommen ja nicht in die Öffentlichkeit – noch
nicht!
Das führt dazu, das bei einer Klage auf Kindesumgang nicht nach Recht
und Gesetz, oder wie oft zitiert „zum Wohle des Kindes“ geurteilt
wird.
Man hat eher das Gefühl, es wird aus Zeitmangel oder Bequemlichkeit
auf die schnelle ein Urteil gesprochen.
Bei gleicher Voraussetzung in einer Umgangsklage werden:
Fünf Richter,
fünf verschiedene Beschlüsse
fällen.
Diese vorgenannte Behauptung wird dadurch belegt, das bei der Urteilszustellung
keine Begründung erfolgt, wie dieses Urteil zustande gekommen ist.
Somit bleibt man im unklaren, was falsch und richtig ist.
Wer schon einmal im Fernsehen die Sendungen „Jugendgericht oder
Familiengericht“ gesehen hat, kann sich schlecht vorstellen, das
es im Gerichtssaal auch so wild abläuft.
Doch es ist nicht von der Hand zu weisen, das Fernsehen und Realität
nur wenig auseinander liegen.
Wer jedoch bei einer Klage vor Gericht zwecks Umgang mit dem Kind anwesend
war, wird Festellen:
Die Gerichte sind auf dem besten
Weg,
sich dem Fernsehen anzupassen.
Es werden Argumente vorgebracht, die in keinem Zusammenhang mit dem Kindeswohl
zu tun haben. Auch eine sachliche Begründung, weshalb es zu einer
Häufung von abgesagten Umgangsterminen mit dem Kind gekommen war,
wird nicht begründet.
Hauptthema im Gericht ist nicht das „Wohl des Kindes“, sondern
wie mache ich meinen Ex vor Gericht schlecht.
Themen der Schlechtmachpraxis gibt es genug:
Hat sich nie um das Kind gekümmert, kannte nur seine Vereine, trank
zu oft Alkohol, keine Hilfe im Haushalt...
Auch den Satz:
„Es kam mir sonderbar vor, das er
gerne
mit unserer Tochter zusammen gebadet hat...“
...hat es schon gegeben. Obwohl dieser Satz keine konkrete Aussage ist,
bleibt er jedoch bei allen Anwesenden im Gericht haften.
Ein Familienrichter mag zwar mit der Zeit ein Gespür bekommen, was
zur Sache gehört und was nicht, aber sollte man nicht spätestens
hier eingreifen?
Warum greifen Richter nicht ein,
wenn die Regel im Gericht missachtet werden?
Diese Frage darf man keinen Richter stellen, da er im Nachhinein eine
Verhandlung nicht kommentieren darf.
Es ist ein Trauerspiel was sich manchmal bei einer Umgangsregelung im
Gericht abspielt.
Nicht sachliche Gründe die eine Regelung befürworten oder ablehnen
werden vorgebracht, nein es ist ein Nachehelicher Scheidungskrieg.
Die eigentlichen Hauptpersonen – die Kinder – sind gezwungen,
sich dieses Trauerspiel mit anzuhören.
Die Trennungswunden der Kinder
werden neu aufgerissen.
Wäre es nicht Kindsgerechter, das zuerst die Eltern alleine ins Verhandlungszimmer
gebeten werden, um Regel der Verhandlung vorzugeben?
Weiter sollte in Abwesenheit der Kinder über eine Kindgerechte Lösung
gesprochen werden.
Selbstverständlich sollte das Kind, später und alleine mit dem
Richter und Jugendamt erzählen, was es bedrückt. Wobei kein
Richter innerhalb von einer viertel Stunde sich ein klares Bild von den
Aussagen des Kindes machen kann. Doch durch gezielte Schulung wird jeder
Richter erkennen können:
Ist es die eigene Meinung des Kindes,
oder
wurden sie durch die Eltern vorgegeben?
Das würde so manches Kind die Angst nehmen in den Gerichtssaal zu
gehen.
Richter müssen lernen:
Das es sich um das Wohl der Kinder geht
und Kinder eine Seele haben.
Ganz zum Schluss der Verhandlung sollte ein Familienrichter konkret festlegen
wie die Regelung auf Kindesumgang zu Handhaben ist.
Selbstverständlich soll die Regelung im Beisein des Kindes ausgesprochen
werden.
Die jetzige Handhabung unseres Familienrechtes,
dient nicht dem Wohl des Kindes,
sondern erhöht die Zahl der Trennungskinder.
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